Die morEnergy Prüfmethode – Mit Niederspannung, Mittelspannung und Blitzschutz auf der sicheren Seite

Windenergieanlagen, Übergabe- und Trafostationen müssen mindestens alle vier Jahre gemäß DGUV Vorschrift 3 überprüft werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und um Bußgeld, sowie strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen, zu begegnen. morEnergy hat jahrelange Erfahrung in der Prüfung und ist durch ständige interne und externe Weiterbildungen befähigt die Anlagentechnik sämtlicher Hersteller zu prüfen. Wir legen ein Hauptaugenmerk auf den Umfang der Prüfung. So prüfen wir jeden Windpark nicht nur niederspannungsseitig, sondern führen auch die erforderlichen Messungen auf der Mittelspannung durch, sowie die Prüfung des Blitzschutzes. In unserem Prüfungsumfang gehören beispielsweise Transformatoren, Mittelspannungsschaltanlagen sowie das Testen der Leistungskabel.

Einzigartiger Mehrwert der morEnergy: DGUV V3 Prüfung für Windenergieanlagen

Das morEnergy-Team besteht aus speziell ausgebildeten Elektrofachkräften, die für die Nieder- und Mittelspannungsebene weitergebildet werden und die gesetzlich geforderten Schaltberechtigungen haben. Neben den gesetzlichen Mindestanforderungen prüfen wir alle Anlagen mit den eigenen ONIS-Geräten, die als Resonanzdetektoren dienen und finden somit Fehler in der höherfrequenten elektrischen Netzumgebung des Windparks und können zukünftige Ausfälle oder erhöhten Verschleiß an den elektrischen Bauteilen ermitteln.

WKA-Prüfung

  • Sicherheitsprüfung nach DGUV V3 Mittelspannung 
  • Überprüfung der HH Sicherungsauslösung 
  • Besichtigung der Schaltanlage, Öffnen der Kabelabgangsfelder zum Transformator 
  • Besichtigung des Mittelspannungstransformators und des Mittelspannungskabels 
  • Überprüfung der unter Spannung stehenden Kabelabgangsfelder auf Teilentladungen 
  • Überprüfung der Überwachungseinrichtungen 
  • Überprüfung der UMZ-Schutzfunktion der Mittelspannungsschaltanlage 
  • Überprüfung des Schutzpotentialausgleiches der HV Anlage 
  • Gesonderte Prüfung der Netzentkupplungsschutz-Einrichtung (optional)

Prüfungsgrundlage

  • DGUV Vorschrift 3: Unfallverhüttungsvorschrift – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997)
  • VDE 0127-24:2018-03: Windenergieanlagen – Teil 24: Blitzschutz
  • VDE 0105-100:2015-10: Betrieb von elektrischen Anlagen, Teil 100: Allgemeine Festlegung
  • DIN 4844-2:2012-12: Graphische Symbole -Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen
  • VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel 2018-11: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)

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